Prüfungen elektrischer Betriebsmittel (E-Check)

DGUV V3 / BGV A3: Prüfungen elektrischer Betriebsmittel (E-Check)

Die Verpflichtung zum E-Check elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen ergibt sich aus der DGUV V3, früher als BGV A 3 bekannt, und DGUV 4, ehemals GUV-V A3. Die Geräteprüfung ist mit Inkrafttreten dieser Vorschriften seit April 1979 in regelmäßigen Intervallen durchzuführen. Die Details zur Geräteprüfung, Anlagenprüfung und Maschinenprüfung sind nach der Deutschen Industrie Norm DIN und den Vorgaben des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) festgelegt.

Welcher Instution unterliegt die DGUV V3 Prüfung? 

Aller Meinung nach das die Elektro-Innung die Prüfung veranlasst – ist die Berufsgenossenschaft dafür verantwortlich. 

Was heißt DGUV V3? 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Vorschrift 3.

Was ist der Unterschied zwischen Vorschrift 3 und 4?

Der Unterschied ist, dass die Vorschrift 4 für öffentliche/kommunale Gebäude gilt. Die Vorschrift 3 für alle anderen Unternehmen.

Was wird geprüft? 

Grundsätzlich müssen alle elektrisch betriebenen Geräte geprüft werden.

Ortsfeste (stationär) und ortsveränderliche (nicht stationäre) elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind zu prüfen.

Was beinhaltet die ortsveränderliche Prüfung? 

Ortsveränderliche Geräte werden nach einem festen Schema geprüft:

  1. Sichtprüfung.
  2. Durchgängigkeit des Schutzleiters, sofern vorhanden und prüfbar.
  3. Isolationsprüfung.
  4. Schutzleiterströme (Ableitströme über den Schutzleiter)
  5. Berührungsströme (andere Ableitströme)

Wie oft wird geprüft? 

In der Betriebssicherheitsverordnung ist geregelt, dass der Arbeitgeber selbst die Verantwortung für die nach festen Fristen durchgeführte Prüfung der Arbeitsmittel trägt, wozu alle erwähnten Prüfungsarten und auch Fristen zählen.

Jeder Unternehmer hat die Pflicht sich an bestimmte Fristen zu halten, in denen die aufgetragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt werden muss. Als Grundlage wird hier die Gefährdungsbeurteilung herangezogen.  Dazu analysiert man die Beanspruchung betroffener Gerätschaften und setzt dann entsprechende Prüfintervalle fest. Je nach Fall können die Fristen so zu Beginn auf drei Monate festgelegt werden. Maximal lässt sich der intervall auf 24 Monate erweitern, was jedoch nur für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Gültigkeit besitzt.

Sollte die in Erfahrung gebrachte Fehlerquote bei unter zwei Prozent liegen, so kann die Prüffrist verlängert werden.

Um Rechtsicherheit herzustellen sind sämtliche Leitungen zu kennzeichnen. Damit kann die Leitung dem zugehörigen Zertifikat/ Protokoll zugeordnet werden. 

Auf eine Kennzeichnung (Plakette), wann die nächste Prüfung fällig ist, kann verzichtet werden.

Ist es vorteilhaft den günstigsten Anbieter zu beauftragen? 

Aus wirtschaftlicher Sicht- selbstverständlich!

Fast jedes Unternehmen ist darauf angewiesen seinen Haushalt so günstig wie möglich zu gestalten, zeitgleich Wachstum zu generieren ohne dabei an Qualität einzubüßen. 

Bei der Elektro Prüfung ist dies aus einer etwas anderen Weise zu betrachten. 

Sicher ist ein E-Check mit hohen kosten verbunden, dennoch ist es klar von Vorteil wenn der selbe Prüfer wiederholt die Prüfung in Ihrem Unternehmen durchführt. VORTEIL:

  • er kennt die Gegebenheiten und Räumlichkeiten, 
  • ist den im Betrieb beschäftigen Personal vertraut,
  • wurde bereits in das Betriebsmittel unterwiesen, 
  • weiss an welchem Ort die Prüflinge stehen, 
  • wie die Prüflinge zu messen sind. 

Weiter kann er auf Messdaten der letzten Messungen zugreifen und kennt die Besonderheiten der zu prüfenden Betriebsmittel. 

Wiederholung ist ein Sicherheitsaspekt der gerne im Preis – Unterbietungswahn übersehen wird. 

Im Schadensfall wird die Entscheidung zum Auswahlverfahren des zu Prüfenden Unternehmen, mitberücksichtigt. 

Vorsätzliches Handeln oder Fahrlässigkeit sind keine Ordnungswidrigkeit, sondern stellen eine Straftat dar.

Wir distanzieren uns klar von Ausschreibung und einer Geiz ist geil Denkweisen. 

Sicherheit hat einen Preis!

Müssen Anschlusskabel und Kaltgerätestecker extra geprüft werden? 

JA!

Nicht nur Geräte müssen gemessen werden – Anschlußkabel soweit nicht fest am Betriebsgerät angeschlossen, sind als eingenständiger Verbraucher anzusehen und unterliegen somit der geforderten Prüfung:

  •  Kabeltrommeln
  • Schutzkontaktverlängerungen, (auch Drehstrom!)
  • Mehrfachsteckdosen
  • Kaltgerätestecker

Um Rechtsicherheit herzustellen sind sämtliche Leitungen zu kennzeichnen. Damit kann die Leitung dem zugehörigen Zertifikat/ Protokoll zugeordnet werden. 

Was kostet mich diese Prüfung? 

Ein Angebot können wir Ihnen nur nach Absprache und Besichtigung erstellen. 

Die Kosten variieren erheblich. Es ist ein deutlicher Unterschied ob 50 oder 15000 Geräte geprüft werden. Ebenso ob Ortsfeste und/ oder ortsveränderliche Geräte gemessen werden. Das können 5€ pro Messung sein, bis hin zu über 100€ pro Messung.

Wer ist verantwortlich? 

Verantwortlich für eine einwandfreie und ordentliche Prüfung ist der Prüfer selbst. Allerdings muss beachten werden das es sich bei der Prüfung um eine “Moment” Beurteilung handelt. 

Selbstverständlich kann nicht der Prüfer zur Verantwortung gezogen werden, wenn 2 min. später, ein Bediener durch unsachgemäße Bedingung des Betriebsmittel verletzt oder gar zu tode kommt.

Bei Abschluss der Prüfung wird beurteilt ob am Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung die Prüfschritte erfolgreich abgeschlossen werden konnten, sowie ob eine für Personen sichere Bedingung aus Sichtweise der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung möglich ist.